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Unfall gehabt?

Es passiert nicht jeden Tag und hoffentlich auch nie, deswegen hier ein paar Informationen wie es nach einem Unfall weitergeht und was Ihnen rechtlich zusteht. 

 

Sind Sie der geschädigte, also ist der Unfallgegner der Unfallverursacher, d.h. der Schuldige? Ist der Schaden höher als 1000€ inkl. MwSt.? Dann haben Sie das Recht auf einen Gutachter und einen Rechtsbeistand (§ 249 BGB). Dies ist für Sie völlig kostenlos da die gegnerische Versicherung die Kosten trägt. Außerdem steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung und eine eventuelle Wertminderung zu. 

 

Ein Kostenvoranschlag ist nicht das gleiche wie ein Gutachten! Bei einem Kostenvoranschlag wird z.B. kein merkantiler Minderwert (Wertminderung) berechnet, das bedeutet Sie verschenken meist mehrere Hundert Euro. Ein Gutachten ist wesentlich Umfangreicher und Sie sind auf der sicheren Seite.

Wie geht es weiter?

Wir machen einen Termin und schauen uns den Schaden an. Nach einer kurzen Einschätzung der Schadenhöhe, das bedeutet wenn wir über die Bagatellgrenze von 1000€ kommen, geht es weiter…

 

Wir nehmen alle Daten von Ihnen, des Unfallgegners, Ihres Fahrzeuges und die des Schadenherganges auf. Der Zustand Ihres Fahrzeuges und des Schadens wird anhand von Fotos dokumentiert. Anschließend wird ein Gutachten erstellt. Welches Sie und Ihr Anwalt dann in der Regel innerhalb von 24 Stunden erhalten. 

 

Wir arbeiten mit einer renommierten Anwaltskanzlei zusammen, welche auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Diese Kanzlei vertritt Sie gegenüber allen anderen Parteien und Sie müssen sich um nichts kümmern. Sie müssen sich nicht mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzten, sich um irgendwelche Zahlungen kümmern oder das Gutachten hin und her zu schicken. Sollte es Kürzungen der Versicherung geben (das passiert in 80% der Fälle), dann regelt der Anwalt das.

 

Sobald die Haftung von der gegnerischen Versicherung bestätigt wird, meldet dies der Anwalt der Werkstatt und die stimmt dann einen Termin mit Ihnen ab. Für die Zeit der Reparatur erhalten Sie  selbstverständlich einen für Sie  kostenlosen Ersatzwagen, oder

falls Sie keinen benötigen, eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Werkstatt rechnet dann über den Anwalt direkt mit der Versicherung ab.

 

Sie können auch Fiktiv abrechnen, das bedeutet Sie lassen das Fahrzeug nicht reparieren

und lassen sich den Betrag (mit Abzügen wie z.B. der MwSt.) auszahlen.

Car accident.A young Asian woman standing next to her car after a car accident..jpg

Noch einmal kurz zusammengefasst:

• Wir machen einen Termin und nehmen alle Daten auf.

• Der Anwalt wird Sie in absehbarer Zeit Anrufen und nochmal alles mit Ihnen besprechen

   und eventuelle offene Fragen beantworten.

• Wir erstellen in der Regel innerhalb von 24 Stunden ein Gutachten und senden dieses

   an Sie und den Anwalt.

• Der Anwalt regelt alles und lässt sich die Haftung dem Grunde nach von der

   Versicherung bestätigen.

• Sobald diese Bestätigung vorliegt, werden Sie informiert, die Werkstatt ruft Sie an und

   stimmt einen Termin ab.

• Auf Wunsch erhalten Sie einen kostenlosen Leihwagen während der Reparaturdauer.

• Nach der Reparatur rechnet die Werkstatt über den Anwalt mit der Versicherung ab.

• Der Anwalt kümmert sich das alle Kosten bezahlt werden und geht gegen eventuelle

   Kürzungen der Versicherung vor. Außerdem sorgt er dafür das Sie Ihre Auslagen und

   falls gegeben eine Wertminderung ausgezahlt bekommen.

• Sollten Sie nicht Reparieren lassen und fiktiv abrechnen sorgt der Anwalt dafür das Sie

   den Betrag der Ihnen zusteht auch von der Versicherung erhalten, denn auch hier

   nehmen die Versicherungen gerne unrechtmäßige Kürzungen vor.

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Hinweis zur anwaltlichen Vertretung

Viele Auftraggeber scheuen sich davor einen Anwalt einzuschalten, weil z.b. der Schwiegervater den Unfall verursacht hat und man ihm nichts Böses wollte.

Wir hatten genau diesen Fall und die Versicherung kürzte mal wieder unrechtmäßig die Werkstattkosten und die Wertminderung. Der Auftraggeber blieb auf der Differenz sitzen und musste sie selber zahlen. Ein Anwalt hätte dies geregelt.

 

Der Anwalt ist in erster Linie dafür da, dass die Versicherung alle Kosten in voller Höhe an alle Parteien bezahlt. Meistens erfährt der Unfallgegner gar nicht das Sie durch einen Anwalt vertreten werden.

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, weil z.B. der Unfallgegner plötzlich die Schuld abstreitet, wird dieses dann selbstverständlich auch durch den Anwalt behandelt.

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Fragebogen und Fahrzeugschein

Möchten Sie Ihren Termin beschleunigen, dann füllen Sie doch unseren Fragebogen aus und senden Sie uns Ihren Fahrzeugschein (von beiden Seiten) zu. Sie brauchen nur die Felder auszufüllen wo die Daten bekannt sind, die restlichen lassen Sie einfach leer.

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