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Wir sind bald wieder für Sie da…
Unser Betrieb ist wegen Urlaub vom 11. Juli bis zum 03. August geschlossen.
Wir freuen uns darauf, Sie nach unserer Rückkehr wieder begrüßen zu dürfen.
Unsere Leistungen

Fahrzeug Bewertungen
Fahrzeugbewertungen zur Feststellung des Marktwertes, Händlereinkaufwertes für Versicherungen, den privaten und den geschäftlichen Bereich

Technische Gutachten
Technische Gutachten von Motoren, Getrieben und anderen Bauteilen für Versicherungen, den privaten und den geschäftlichen Bereich

Gebrauchtwagen Check
Gebrauchtwagencheck zur Beurteilung des Zustandes und Wertes gebrauchter Fahrzeuge für den Ankauf und Verkauf
Das sind wir
Wir führen ein familiäres Unternehmen mit höchstem Engagement und Professionalität. Wir legen besonderen Wert darauf, jeden Kunden individuell zu betreuen und dessen spezifische Wünsche sowie Bedürfnisse zu erfassen. Durch unsere ruhige und freundliche Herangehensweise schaffen wir eine einladende Atmosphäre, in der sich jeder Kunde wohl und geschätzt fühlt. Wir nehmen Abstand von der heutigen Massenabfertigung und sind für jeden Kunden persönlich da und unterstützen ihn wo wir nur können.

Sachverständiger
Michele Petruccelli
KFZ- Servicetechniker IHK Köln, Hochvoltqualifiziert DGVU-I 209-093, LPG Autogasanlagen GSP/GAP gemäß § 41a StVZO, KFZ- Mechaniker Altgeselle

Verwaltung
Maike Petruccelli
Verwaltung, Rechnungswesen, Buchhaltung, Marketing und Social Media
Allgemeine Informationen
Sie hatten einen Verkehrsunfall und waren nicht selber Schuld? Sie haben einen Hagel oder Sturmschaden? Sie haben selber an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden verursacht? Handelt es es sich nun um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden? Brauchen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten und worin liegt Überhaupt der Unterschied? Wer trägt die Kosten? Was haben Sie für Rechte? Oder Pflichten?
Viele Fragen mit denen Sie sich wahrscheinlich noch nie beschäftigt haben. Wir geben Antworten und beraten Sie gerne, damit Sie im Falle eines Falles das bekommen was Ihnen zusteht, denn: Laut Gesetz darf der Geschädigte eines Unfalles nach dem Unfall nicht schlechter gestellt sein als vor dem Schadenereignis!
Nachfolgend eine kurze Übersicht...
Kaskoschaden
Kaskoschäden beziehen sich auf Schäden, die an einem Fahrzeug auftreten und durch eine Kaskoversicherung gedeckt sind. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Verlusten, die durch verschiedene Ereignisse wie eigenverschuldete Unfälle, Vandalismus oder Naturkatastrophen (z.B. Sturm oder Hagel) verursacht werden. Es gibt zwei Hauptarten der Kaskoversicherung Teilkasko, die bestimmte Schäden abdeckt, und Vollkasko, umfassenderen Schutz bietet. Im Falle eines Kaskoschadens haben Sie kein generelles Recht auf eine Gutachtenerstellung, aber in den meisten Fällen muss die Versicherung für die Kosten eines Kostenvoranschlages aufkommen.
Haftpflichtschaden
Sie hatten einen Verkehrsunfall und waren nicht Schuld? Dann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall haben Sie wenn der Schaden über 1000€ liegt, Anrecht auf ein für Sie kostenfreies Schadengutachten (Unfallgutachten), einem Rechtsbeistand, einen Mietwagen oder einer Nutzungsausfallentschädigung und die Auszahlung einer Wertminderung. Als Geschädigter ist es ausserdem Ihr Recht, einen Schadengutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Nicht selten versucht eine gegnerische Versicherung, einen ihr nahestehenden Gutachter zu empfehlen. Doch Vorsicht: Eine solche Empfehlung ist in der Regel nicht ohne Eigennutz! Gehen Sie davon aus, dass eher die Interessen der Versicherung vertreten werden als Ihre.
Gutachten oder Kostenvoranschlag
Ein Schadengutachten ist dem Kostenvoranschlag in jedem Fall vorzuziehen. Ein Gutachten hat im Gegensatz zum Kostenvoranschlag beweissichernde Wirkung und kann vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden. Ein Gutachten umfasst auch zusätzliche Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung und relevante Faktoren wie Restwert, Wiederbeschaffungsdauer oder Wiederbeschaffungswert. Gutachten beziffern auch Altschäden, Spezialumbauten oder Sonderausstattungen.
Kostenvoranschlag von der Werkstatt oder vom Gutachter
Die Aufgabe eines Gutachters ist es, den Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung eines Schadens exakt und gemäß seiner Erfahrung abzuschätzen. In diesem Rahmen erstellt der Sachverständige einen Kostenvoranschlag mit allen vorzunehmenden Arbeiten, benötigten Teilen und voraussichtlichen Kosten. Der Kostenvoranschlag des Gutachters ist dem der Werkstatt vorzuziehen: Er ist sach- und fachgerecht bemessen und dokumentiert den Schaden umfassend mit Bildern.