
Gutachten oder Kostenvoranschlag
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter nach §249 BGB das Recht ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständiger anfertigen zu lassen. Aber reicht auch ein Kostenvoranschlag? Wo sind die Unterschiede? Und wer übernimmt die Kosten? Dies alles werden wir nachfolgend klären…

Warum Gutachten oder Kostenvoranschlag bei einem Unfallschaden?
Die Erstellung eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlages ist Voraussetzung dafür, dass Sie einen konkreten Betrag zum Fahrzeugschaden gegenüber leistungspflichtigen Versicherung fordern können.
Es stellt sich nun oft die Frage: Sollte man lieber ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Beides hat seine Vor- und Nachteile und finden je nach Gegebenheiten ihre Anwendung. In erster Linie geht es um die Feststellung der Höhe der Reparaturkosten. Aber es steckt noch vielmehr dahinter. Was ist nun die richtige Wahl?
Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. die Art des Unfalles, der Schadenhöhe oder der gewünschten Schadensregulierung durch die Versicherung.
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Was ist ein Kostenvoranschlag und wofür wird er verwendet ?
Ein Kostenvoranschlag ist ein Dokument bei der Schadensregulierung eines KFZ Schadens. Ein Kostenvoranschlag ist lediglich eine Kalkulation der Reparaturkosten und weniger umfangreich als ein Gutachten und auch kostengünstiger. Deswegen wird er gerne von Versicherung bei einem Kaskoschaden angefordert, oder bei einer Schadenhöhe von unter 1000€ erstellt.
Bei einem Kostenvoranschlag wird weder der Gesamtzustand des Fahrzeuges bewertet, noch der Wert ermittelt. Es wird keine Wertminderung oder Nutzungsausfall festgelegt. Er dient nicht zur Beweissicherung.
Sollte der Schaden über 1000€ liegen ist er ratsam ein Gutachten erstellen zu lassen. Dies ist für Sie nach §249 kostenlos, da die Kosten von der schadenregulierenden Versicherung zu tragen sind.
Fordert die Versicherung ausdrücklich einen Kostenvoranschlag, so muss Sie diesen auch bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. (AG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2011, Az. 18 C 1575/11; AG Essen, Urteil vom 29.11.2006, Az. 29 C 466/06, Abruf-Nr. 070350)

Was ist ein Gutachten und wann sollte eins erstellt werden?
Ein Gutachten ist wesentlich detaillierter als ein Kostenvoranschlag. Es ist ein rechtssicherndes Beweismittel und kann vor Gericht verwendet werden. Es erfolgt eine umfangreiche Begutachtung der Vor- und Altschäden und eine eventuelle Wertminderung wird berechnet. Außerdem wird der optische und technische Zustand des Fahrzeuges berücksichtigt. Es wird ein Wiederbeschaffungswert und wenn nötig ein Restwert des Fahrzeuges ermittelt. Die Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, sowie der Nutzungsausfall werden ebenfalls kalkuliert. Sollten im Laufe der Reparatur noch weitere Schäden sichtbar werden, kann nachkalkuliert werden. Ab einer Schadenhöhe von 1000€ sollten Sie sich ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl erstellen lassen. Dieses muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen. Als Geschädigter werden Sie nach §249 BGB von den Kosten freigehalten.

Fazit
• Ein Kostenvoranschlag listet lediglich die zu reparierenden Schäden als Kalkulation auf. Der Kostenvoranschlag ist vor Gericht kein Beweismittel.
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• Bei Bagatellschäden kleiner 1000€ oder bei Kaskoschäden ist der Kostenvoranschlag die richtige Wahl.
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• Bei einem Gutachten wird das Fahrzeug im Detail begutachtet. Es werden auch Schadenspositionen aufgeführt, die in einem Kostenvoranschlag nicht zu finden sind. Das Gutachten erfüllt neben der Kalkulation auch die Funktion der Beweissicherung und ist als Beweismittel vor Gericht geeignet. ​
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• Bei einem Gutachten wird eine Wertminderung und ein Nutzungsausfall berechnet.
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• Bei Schäden über der Bagatellgrenze von 1000€ ist ein Gutachten die richtige Wahl und für den Geschädigten kostenlos, da die Kosten vom Verusacher getragen werden.